Wir als WEG-Verwalter kümmern uns um alle Angelegenheiten, die mit der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum zusammenhängen. Die Rechtsgrundlage für einen WEG-Verwalter ist in den §§ 26-28 WEG verankert. Was die Verwaltung der WEG betrifft, so ist der Verwalter ein unverzichtbares Organ der WEG im Sinne von Artikel 9b des Wohnungseigentumsgesetzes über Wohnungsunternehmen, das die WEG nach außen vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in Artikel 27 des WEG festgelegt. Es sieht vor, dass der Verwalter gegenüber der Eigentümergemeinschaft des Wohnungsunternehmens, das Recht und die Pflicht hat, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die zusätzlichen Pflichten des Verwalters ergeben sich je nach Einzelfall aus dem Verwaltervertrag. Neben den allgemeinen Verwaltungsleistungen, die gesetzlich vorgesehen sind, sieht der Verwaltungsvertrag auch spezifische Verwaltungsleistungen und eine Verwaltungsgebühr vor. Unser Leistungsspektrum geht über die hier aufgeführten Leistungen hinaus. Wir würden uns freuen, Ihnen unsere Dienstleistungen in einem persönlichen Gespräch vorzustellen.
WEG-Verwaltung
Unsere Leistungen
- Besichtigung des Objektes
- Erfassung aller Stammdaten des Objektes
- Besprechung mit dem Verwaltungsbeirat
- Bearbeitung von Versicherungsfällen, Beschwerden, Schäden
- Überprüfung der Hausordnung
- Vertretung bei Öffentlichen Bauauflagen sowie bei Bauverfahren
- Durchführung der Eigentümerversammlung
- Betreuung der Wohnungseigentümer
- Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
- Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
- Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge
- Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
- Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
- Verwaltung von Konten sowie Überprüfung
- Mitwirkung beim V erkauf von Immobilien
- Überwachung von Objekten, durch regelmäßige Begehungen
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Versicherungsabrechnung durchführen
- Einweisungen von extern beauftragten
- Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
- Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen (einschließlich AGBs, WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
- Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
- Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
- Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht
- Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz
- Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
- Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
- Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
- Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften
- Führung von Beschlusssammlungen
- Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
- Beschwerdemanagement
- Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
- 24-Stunden Notruf-Bereitschaft
- Individuelle Einzelleistungen jederzeit dazu buchbar
- Für jeden Mieter ein Passwortgeschützter Log-In-Bereich