WEG-Verwaltung

Wir als WEG-Verwalter kümmern uns um alle Angelegenheiten, die mit der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum zusammenhängen. Die Rechtsgrundlage für einen WEG-Verwalter ist in den §§ 26-28 WEG verankert. Was die Verwaltung der WEG betrifft, so ist der Verwalter ein unverzichtbares Organ der WEG im Sinne von Artikel 9b des Wohnungseigentumsgesetzes über Wohnungsunternehmen, das die WEG nach außen vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in Artikel 27 des WEG festgelegt. Es sieht vor, dass der Verwalter gegenüber der Eigentümergemeinschaft des Wohnungsunternehmens, das Recht und die Pflicht hat, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die zusätzlichen Pflichten des Verwalters ergeben sich je nach Einzelfall aus dem Verwaltervertrag. Neben den allgemeinen Verwaltungsleistungen, die gesetzlich vorgesehen sind, sieht der Verwaltungsvertrag auch spezifische Verwaltungsleistungen und eine Verwaltungsgebühr vor. Unser Leistungsspektrum geht über die hier aufgeführten Leistungen hinaus. Wir würden uns freuen, Ihnen unsere Dienstleistungen in einem persönlichen Gespräch vorzustellen.

Unsere Leistungen

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